Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Ersu Consulting GmbH, Georgstraße 38, D-30159 Hannover, vertreten durch Hakan Ersu (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“). (2) Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, Kaufleute, juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde ausdrücklich, die Leistungen zu gewerblichen oder selbständigen beruflichen Zwecken in Anspruch zu nehmen. (3) Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. (4) Vertragsgrundlage sind ausschließlich: der individuell geschlossene Hauptvertrag bzw. das Angebot, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige ergänzende Vereinbarungen in Textform. Im Falle von Widersprüchen geht der Hauptvertrag diesen AGB vor. (5) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. §2 Vertragsgegenstand und Leistungscharakter (1) Gegenstand des Vertrages sind Beratungs- und Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Vertrieb, Online-Marketing, Recruiting, Positionierung, Digitalisierung sowie damit verbundene strategische und operative Unterstützungsleistungen. (2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Hauptvertrag oder Angebot. (3) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet der Anbieter keine werkvertraglichen Erfolge, sondern ausschließlich die Erbringung von Dienstleistungen. (4) Auch bei der Vereinbarung bestimmter Zielgrößen, Umsätze, Kennzahlen (z. B. Leads, Bewerbungen, Conversion Rates) oder sonstiger wirtschaftlicher Ergebnisse handelt es sich nicht um geschuldete Erfolge, sondern um Zielsetzungen, deren Erreichung maßgeblich von der Mitwirkung des Kunden abhängt. (5) Garantien werden nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich im Hauptvertrag geregelt sind. Die Voraussetzungen, der Umfang sowie die Rechtsfolgen ergeben sich ausschließlich aus der jeweiligen Garantievereinbarung. (6) Digitale Inhalte, Vorlagen, Mitgliederbereiche, Videoaufzeichnungen oder sonstige Materialien dienen ausschließlich der Unterstützung der Leistungserbringung und stellen keinen eigenständigen Hauptleistungsgegenstand dar.(6) Digitale Inhalte, Vorlagen, Mitgliederbereiche, Videoaufzeichnungen oder sonstige Materialien dienen ausschließlich der Unterstützung der Leistungserbringung und stellen keinen eigenständigen Hauptleistungsgegenstand dar. §3 Leistungserbringung und Leistungsbeginn (1) Der Anbieter ist in der Art und Weise der Leistungserbringung frei und berechtigt, die Leistungen nach eigenem fachlichen Ermessen zu gestalten. (2) Der Anbieter ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Dritte als Erfüllungsgehilfen einzusetzen. (3) Ein Anspruch auf Leistungserbringung durch eine bestimmte Person besteht nicht. (4) Die Leistungserbringung beginnt grundsätzlich erst, wenn sämtliche folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Eingang der vereinbarten Vergütung oder der ersten Rate beim Anbieter, vollständige Erbringung aller erforderlichen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden, Bereitstellung sämtlicher zur Leistungserbringung erforderlicher Daten, Informationen und Zugänge. (5) Verzögerungen, die auf eine unvollständige oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind, gehen nicht zulasten des Anbieters und führen zu einer entsprechenden Verschiebung vereinbarter Leistungsfristen. §4 Mitwirkungspflichten des Kunden (1) Der Kunde ist verpflichtet, an der Durchführung des Vertrages aktiv mitzuwirken. (2) Der Kunde hat insbesondere: sämtliche erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, erforderliche Zugänge zu Systemen, Plattformen oder Accounts bereitzustellen, vereinbarte Termine wahrzunehmen, technische Voraussetzungen für die Durchführung von Online-Leistungen sicherzustellen, empfohlene Maßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen. (3) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungshandlung, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters unberührt. (4) Leistungen gelten als erbracht, sobald sie dem Kunden vertragsgemäß angeboten oder zur Verfügung gestellt wurden, unabhängig davon, ob der Kunde diese tatsächlich in Anspruch nimmt. (5) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Werden Termine nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt oder vom Kunden nicht wahrgenommen, gelten sie als durchgeführt. Ein Anspruch auf Nachholung besteht nicht. (6) Reagiert der Kunde nach Beginn der Leistungserbringung über einen Zeitraum von mehr als 14 Tagen nicht auf Kontaktversuche oder kommt er seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, gerät er in Annahmeverzug. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen. Die Vergütungspflicht bleibt hiervon unberührt. §5 Vergütung und Zahlungsbedingungen (1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Die Vergütung ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, mit Vertragsschluss sofort fällig. (3) Auch bei vereinbarter Ratenzahlung handelt es sich um eine einheitliche Gesamtforderung. (4) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt: weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten, sämtliche offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, Zugänge zu Plattformen oder Leistungen vorübergehend zu sperren. (5) Befindet sich der Kunde mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die gesamte Restvergütung als Schadensersatz geltend zu machen, abzüglich ersparter Aufwendungen. (6) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. (7) Der Anbieter ist berechtigt, Forderungen aus dem Vertragsverhältnis an Dritte, insbesondere Factoring- oder Finanzierungsunternehmen, abzutreten. §6 Vertragslaufzeit und Kündigung (1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Hauptvertrag. (2) Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. (4) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn: der Kunde mit Zahlungen in Verzug gerät, der Kunde seine Mitwirkungspflichten erheblich verletzt, der Kunde gegen wesentliche Vertrags- oder Schutzpflichten verstößt, der Kunde vertrauliche Inhalte oder Zugangsdaten unbefugt weitergibt. (5) Kündigt der Anbieter aus einem vom Kunden zu vertretenden wichtigen Grund, bleibt der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen. §7 Kein Fernunterricht (1) Die Leistungen des Anbieters stellen keinen Fernunterricht im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes dar. (2) Der Schwerpunkt der Leistungen liegt auf individueller Beratung und nicht auf einer systematischen Wissensvermittlung mit Lernerfolgskontrolle. §8 Haftung (1) Der Anbieter übernimmt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. (2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (4) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Umsätze, nicht erreichte Ziele oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (5) Der Anbieter haftet nicht für Störungen, Ausfälle oder Einschränkungen, die auf Drittanbieter, Plattformen, Internetverbindungen oder sonstige externe Faktoren zurückzuführen sind. §9 Nutzungsrechte und Schutz des geistigen Eigentums (1) Sämtliche Inhalte, Unterlagen, Konzepte, Strategien und Materialien des Anbieters sind urheberrechtlich geschützt. (2) Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des Vertrags. (3) Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder Nutzung für Dritte ist untersagt. (4) Bei Verstößen ist der Anbieter berechtigt, Unterlassungs-, Schadensersatz- und Vertragsstrafenansprüche geltend zu machen. §10 Vertragsstrafe (1) Verstößt der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Vertrags- oder Schutzpflichten, insbesondere gegen Geheimhaltungs-, Nutzungs- oder Weitergabeverbote, ist der Anbieter berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. (2) Die Höhe der Vertragsstrafe wird vom Anbieter nach billigem Ermessen festgelegt und kann im Streitfall gerichtlich überprüft werden. §11 Geheimhaltung (1) Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen. (2) Diese Verpflichtung gilt auch über das Vertragsende hinaus. §12 Mediation und Streitbeilegung (1) Die Parteien verpflichten sich, im Falle von Streitigkeiten zunächst eine außergerichtliche Lösung anzustreben. (2) Die Durchführung einer Mediation ist möglich, jedoch keine zwingende Voraussetzung für die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen. §13 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Stand: 27.03.2026